Als Nicht-EU-Bürger, z.B. als Schweizer, bekommen Sie bei Einkäufen unter bestimmten Voraussetzungen die Mehrwertsteuer zurück erstattet.
Diese Regelung wurde eingeführt, da Sie - anders als EU-Bürger - bei Einreise in Ihr Heimatland die Waren dort deklarieren und versteuern müssen, sofern die entsprechenden Freimengen überschritten wurden. Durch die Regelung der Steuererstattung wird eine Doppelbesteuerung verhindert.
Was ist die IVA?
Die Mehrwertsteuer, im Allgemeinen als TAX oder im spanischen "IVA" (impuesto del valor añadido) ist eine Steuer, die in Spanien ebenso wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf alle Waren und Dienstleistungen zu entrichten ist. Diese ist in den Preisangaben aber bereits enthalten.
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt in Spanien derzeit 16% (Deutschland: 19%, Österreich 20%, Schweiz: 7,6%). Daneben gibt es einen ermäßigten Steuersatz von 7% für Lebensmittel und Bücher. In Spanien noch einen besonders ermäßigten Steuersatz von 4%.
Euro Refund
Die allermeisten Geschäfte sind Mitglied der Organisation Euro Refund, die die Rückerstattung der Steuern abwickelt. Sie erkennen diese Geschäfte am Euro Refund-Logo (s. rechte Seite). Falls Sie das Logo nicht am Eingang sehen, fragen Sie im Laden danach.
Voraussetzung für steuerfreies Einkaufen
Sie erhalten bei einem Einkauf einen Steuerscheck ("Refund Tax-free cheque") über den Betrag der bezahlten Mehrwertsteuer. Diese Schecks sammeln Sie während Ihres Aufenthaltes und erhalten dafür die Steuer zurück.
Die Rückerstattung ist je nach Art der Ausreise etwas unterschiedlich.
Bei Ausreise mit dem Flugzeug vom Flughafen Barcelona-El Prat
Im Flughafen zeigen Sie die Schecks dann dem Zoll und zwar bevor Sie ihr Gepäck aufgeben, da geprüft wird, ob Sie die Waren auch tatsächlich ausführen.
Sie erhalten dann einen Stempel auf den Scheck. Mit diesem gehen Sie zur BBVA Bank in Terminal A - International Abflüge, dort wird Ihnen der Betrag ausbezahlt. Wenn Sie von einem anderen Flughafen als Barcelona El Prat abfliegen, steht Ihnen der Auszahlungsservice direkt am Flughafen nicht zur Verfügung. Dann funktioniert es wie bei der Ausreise mit Schifff, Bahn oder Auto.
Bei Ausreise mit Schiff, Bahn oder Auto
Sie müssen der Zollbehörde des Hafens von Barcelona (oder einem anderen spanischen Hafen) die Steuerschecks vorzeigen und abstempeln lassen. Bei Ausreise mit dem Auto oder Bahn enstprechend am Zollamt an der Grenze.
Sie erhalten in den Läden, die in Euro-Refund beteiligt sind einen vorbereiteten Umschlag ("Sobre"), der auch als Erstattungsantrag dient. In diesen legen Sie dann die Steuerschecks und schicken es zur zentralen Steuerbehörde in Madrid.
Geben Sie auf dem Umschlag "Überweisung" als Zahlungsart an, was deutlich billiger als ein Scheck ist.
Nach ca. drei Monaten erhalten Sie dann das Geld.
Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite von Euro Refund.

In Geschäften mit dem Tax-Free-Logo können Sie sich einen Mehrwertsteuer-Scheck geben lassen, sofern Sie Bürger einen Nicht-EU-Staates sind.